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Petitionen an den Bundestag

16. Juni 2009

Bis vor Kurzem habe ich auch nicht gewusst, dass man online eine öffentliche Petition an den Bundestag einreichen bzw. eine solche Petition mit unterschreiben kann. Inhaltlich geht es dabei meistens um Wünsche nach Gesetzesänderungen, neue Gesetze oder die Ablehnung eines geplanten Gesetzes.
Ich bin darauf aufmerksam geworden, als ich mich für die Piraten-Partei zu interessieren begann (dazu mehr in einem eigenen Blogeintrag), die auf Ihrer Website zur Unterzeichnung der von ihnen eingereichten Petition aufrufen:

Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Die Petition richtet sich gegen die Änderung des Telemedien-Gesetzes dahingehend, dass das Bundeskriminalamt Internetseiten indizieren darf und Provider diese Seiten sperren müssen, was einer Zensur Tür und Tor öffnet. Die politisch überkorrekte Familienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen Gesetzesentwurf eingebracht, um fortan Webseiten mit Kinderpornographie sperren zu können.
Ob mit dieser Maßnahme Kinderpornographie wirksam bekämpft werden kann, ist mehr als fraglich. Ist jedoch einmal Zensur zugelassen, so wird das Begehr nach weiterer Zensur wachsen und wir können uns von der Informationsfreiheit des Internets endgültig verabschieden. Eine Kontrolle der indizierten Websites durch den Bürger ist in der Gesetzesänderungen nicht vorgesehen, will heißen, die Sperrliste des BKA ist nicht einsehbar.
Übrigens hat diese Petition der Piraten-Partei einen Unterschriften-Rekord aufgestellt. Über 130.000 sind es bereits, die meisten anderen Petitionen haben nur wenige Tausend oder nur ein paar Hundert Unterstützer. Für die Zulassung einer Petition in den Petitionsausschuss des Bundestages ist es allerdings unerheblich, wie viele Unterschriften innerhalb der Frist von sechs Wochen gesammelt wurden.

Zensur ist von Übel! Es lebe die Freiheit des Wortes!

In der Übersicht über öffentliche Petitionen habe ich noch einige andere Anliegen gefunden, die ich mit gezeichnet habe. Man muss sich zuvor, wie könnte es anders ein, einen Account anlegen.

Arzneimittelwesen – Ausfuhrgenehmigung für opioidhaltige Medikamente

Starke Opiate wir Morphin oder Fentanyl fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und müssen vom Arzt mit einem Sonderrezept verschrieben werden. Möchte ein Schmerzpatient, der auf diese Medikamente angewiesen ist, in das Ausland verreisen, braucht er dazu eine Bestätigung des Arztes, die von der Landesbehörde für Gesundheit abgestempelt werden muss.
Das ist an sich ja schon umständlich, wäre aber zu akzeptieren, könnte man das ärztliche Bestätigungsformular einfach per Post an die Behörde zwecks Abgestempel schicken. Das ist jedoch nicht möglich, nein, man muss persönlich in der Landesbehörde oder den vertretenden Kreisbehörden für Gesundheit vorstellig werden, was nicht nur Fahrtkosten verursacht und für einen Kranken mühselig sein kann, sondern auch noch mit einer Gebühr von fünf bis sechs Euro zu Buche schlägt.
Da ich mir vorstellen kann, einmal in diese Situation zu kommen, habe ich die Petitionen unterschrieben.

Sozialrecht – Anrechnung von Hinzuverdienst für Erwerbslose

Hier geht es darum, dass Menschen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen und Obdachlosenzeitungen verkaufen, den Verdienst nicht auf ihre Bezüge anrechnen lassen müssen.
Eine gute Sache, wie ich finde. Sich den ganzen Tag die Beine in den Bauch stehen ist kein leichter Job und das Geld ist ohnehin knapp.

Arbeitslosengeld II – Gewährung eines Mehrbedarfs für Medikamente und Therapien

Verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr bezahlt. Nun kann es aber sein, dass ein Alg-II-Bezieher dennoch auf solche Medikamente angewiesen ist. Besonders häufig ist das bei der Behandlung von Allergien der Fall. Da kommt man bei dem geringen Regelsatz schnell an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit, zumal die Kosten für verschreibungsfreie Medikamente auch nicht auf die 2% (oder für Chroniker 1%) Grenze der Zuzahlungen angerechnet wird.
Wie absurd das sein kann, zeigt ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Während meiner Chemotherapie verschrieb mir mein Arzt Vomex, nicht verschreibungspflichtig, Kosten für mich ca. 14€. Als ich mich bei meinem Arzt darüber beklagte, verschrieb er mir Emned, verschreibungspflichtig, Kosten für mich 10€ Zuzahlung, Kosten für die Krankenkasse über 80€.

Unlauterer Wettbewerb – Verbot von Telefonwerbung

Telefonwerbung ist das allerletzte, eine Ausgeburt des Konsumterrors, der Mensch als Geldsack, den man ausplündern will. Mit Tricks, Maschen, falschen Angaben und Suggestivfragen sollen wir manipuliert und in ein Gespräch verwickelt werden, damit wir irgendeinen blöden Vertrag abschließen oder die Bankdaten über unsere Lippen entweichen.
Ich empfinde diese Anrufe als erhebliche Belästigung, als ein Eindringen in meinen privaten Raum, my holy sanctuary. Die neue Regelung, dass Callcenter ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen, hat es nur schlimmer gemacht, denn früher bin ich bei fehlender Nummer im Display einfach nicht ans Telefon gegangen, jetzt ist es nicht mehr so leicht, sinnvolle Anrufe von Werbeanrufen zu unterscheiden. Ich würge solche Anrufe zwar immer mit garstiger Giftigkeit ab, dennoch möchte ich von diesem überflüssigen Telefonklingeln nicht aus meiner Ruhe oder Tätigkeit des Augenblicks gerissen werden.

Arbeitslosengeld II – Anpassung an die Inflationsrate

Diese Anpassung sollte sich eigentlich von selbst verstehen, denn bei dem knappen Regelsatz kann man sich nicht auch noch einen Kaufkraftverlust leisten. Ist aber offenbar nicht selbstverständlich, deshalb habe ich diese Petition unterzeichnet.

Wahlen – 5%-Hürde bei der Europawahl

Diese Petition möchte die 5%-Hürde bei Europawahlen abschaffen.
Wer im Politik-Unterricht aufgepasst hat, weiß, dass die 5%-Hürde bei deutschen Wahlen eingeführt wurde, um eine Zersplitterung eines Landtages oder des Bundestages in viele kleine Fraktionen zu verhindern, die mit ihren Zwistigkeiten die Handlungsfähigkeit des Parlaments untergraben könnten.
Nun ist das Europa-Parlament ohnehin zersplittert, da kommt es auf die 5%-Hürde auch nicht mehr an. Die Abschaffung dieser Schranke würde den Reiz erhöhen eine kleine Partei zu wählen, mit der ich mich weit mehr identifizieren könnte, als mit den Parteien, die eine Chance haben, über die Latte zu springen.

Gesundheitswesen – Gendiagnostik-Gesetz

Der Erlass eines Gendiagnostik-Gesetzes ist prinzipiell begrüßenswert und hat seine guten Seiten. So dürfen Arbeitgeber oder Versicherungen keinen Gentest verlangen, wobei es dann doch wieder Ausnahmen gibt, z.B. ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro.
Das Gesetz hat jedoch auch erhebliche Mängel. So wird als Gen-Test nicht nur eine Untersuchung der DNA bezeichnet, sondern auch eine Untersuchung der Gen-Produkte, sprich Proteine, wie sie bei HIV-, Hepatitis-Test oder Blutgruppenbestimmung vorkommen, was den Unersuchungsrahmen dieser Tests unnötig verkompliziert, denn Gentests dürfen nur begleitet von einer speziellen Beratung durchgeführt werden. Diese Beratung muss von einem Arzt getätigt werden, obwohl die viel weniger Ahnung von Genetik haben als ein auf Humangenetik spezialisierter Biologe. Der Arzt steht mal wieder über allem, auch wenn seine Qualifikation nicht besser ist und Naturwissenschaftler im Akademiker-Wettstreit auf die Mediziner herab blicken. Ähnlich ist es ja auch in psychosomatischen Kliniken. Die Ärzte sind die Chefs und die Psychologen arbeiten nur im Auftrag des Arztes. Mediziner haben eine ziemliche Machtposition, sie können als einzige Medikamente verschreiben oder als Gutachter über das Schicksal eines Menschen entscheiden, deshalb begrüße ich eine Ausweitung ärztlicher Befugnisse auf die Humangenetik nicht.

Desweiteren will dieses Gesetz heimliche Vaterschaftstest unter Strafe stellen. Wieso das denn? Haben Männer kein Recht, zu wissen, ob ihnen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde? In den meisten Fällen, in denen Männer ihre Vaterschaft anzweifeln, bestätigt der Gentest ihren Verdacht. Ich sehe nicht ein, wieso ein Vater sich nicht Gewissheit über seine Vaterschaft verschaffen darf. Eine Mutter kann sich ja immer ganz sicher sein, ein Vater darf nicht weniger Recht haben, als eine Mutter.

Häusliche Krankenpflege – Ambulante Nachsorge

Auf Grund der Abrechnung nach Fallpauschalen, werden Patienten heute weit früher aus dem Krankenhaus entlassen als früher. Das hat natürlich den Vorteil, dass man entlassen wird, bevor man einen Krankenhaus-Koller bekommt. Nachteil ist, dass viele Patienten nach Hause kommen und noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung, als ich nach der Krebs-OP nach Hause kam, hätte ich mich nicht alleine versorgen können. In meinem Fall ist die Family eingesprungen, aber was tun alleinstehende Menschen, die niemanden im privaten Umfeld haben, der sich um sie kümmert? Sie sind auf vorübergehende häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe angewiesen. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse für diese Pflege zu bekommen ist jedoch schwierig und für langwierige Verhandlungen haben Betroffene weder Kraft noch Zeit.

So das war´s. Es gibt natürlich noch jede Menge andere Petitionen, mit denen ich nicht so gleich in Resonanz gegangen bin oder die ich nicht unterstützen würde.
Auf jeden Fall finde ich die Petitionen eine gute Sache und werde ab und zu mal vorbeischauen, vielleicht gibt es ja wieder einen Antrag, den ich unterstützen möchte.

Der Beitrag wurde am Dienstag 16. Juni 2009 um 22:12 veröffentlicht und wurde unter Persephones Perspektive abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Kommentare sind derzeit geschlossen, aber Du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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