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Arbeitsamt Impressionen

27. April 2006

Aus aktuellem Anlass möchte ich einmal mehr meine Impressione aus dem Abenteuerspielplatz Arbeitsamt, pardon, Agentur für Arbeit (diese Silbenverdoppelung kommt mir nur schwer über die Zunge) niederschreiben.

Die Geschichte beginnt mit einem ungewöhnlichen positiven Eindruck.
Am Dienstag, 25. April 2006, rappelte ich mich auf und fand mich morgens um 9:00 in den Hallen der Agentur ein. Ich gedachte, einen Antrag zur Erstattung von Bewerbungskosten abzugeben. Arme Unterwelt-Geschöpfe müssen eben zusehen, wie sie Geld in die Haushaltskasse bekommen.
Die Hallen waren erstaunlich leer.
Die im Juli 2005 vorgenommene Umorganisation scheint sich nach den üblichen Anlaufschwierigkeiten bewährt zu haben. Viele Dinge, für die früher ein persönliches Erscheinen nötig war, können heute telefonisch über das Callcenter erledigt werden.
Statt Nummern ziehen und stundenlangem Warten in aufgespalteten Bereichen, gibt es nun einen zentralen Empfang im Erdgeschoß, der wie alle modernen Wartebereiche gestaltet ist: Man stellt sich nicht mehr an einem Schalter an und ärgert sich, dass es am Nachbarschalter viel schneller geht, sondern man steht für alle Schalter an und geht zu dem, der als erstes frei wird.
Lange Rede kurzer Sinn: ich wartete nur wenige Minuten und konnte mein Fromular bei der Empfangsdame abgeben, ohne zu einer weiteren Stelle tapsen zu müssen. Nicht mal die mitgebrachten Absageschreiben zum Beweiß meiner Bewerbungen wollte sie sehen.

Diesen guten Eindruck konnte die Agentur unmöglich auf sich sitzen lassen.
So flatterte bereits am nächsten Tag die gefürchtesten Schreiben der Arbeitsagentur in meinen Briefkasten: ein Stellenangebot.
Gefürchtet sind Stellenangebote der Agentur (von meiner persönlichen Situation als oberweltuntaugliches Unterwelt-Wesen einmal abgesehen) deshalb, weil man unter Bewerbunsgzwang steht und diese Angebote in der Regel Schrott sind, denn wer gute Stellen zu vergeben hat, muss nicht den Umweg übers Amt nehmen.
So wurde mir eine nette Stelle als Bürohilfskraft :mad: (alleine dieser Titel läßt meine Stolz in Abscheu erbeben) bei einem Herrn Yldirim angeboten.
Herr Yldirim- wahrscheinlich Betreiber eines türkischen Ramschladens. Mon dieu, 1683 konnte das Abendland die Türken vor Wien gerade noch zurückschlagen, 423 Jahre später haben sie uns auf Schleichwegen unterwandert.
Politisch korrekte Gutmenschen werden mich jetzt eine böse vorurteilsbehaftete Tükenfeindin schimpfen. Dabei habe ich gar nichts gegen Türken so lange sie in der Türkei sind. Und ich habe auch nichts gegen den türkischen Gemüsehändler an der Ecke, aber verskalven lassen möchte ich mich von ihnen nicht und meine Abscheu gegen den islamischen Kulturkreis teile ich mit dem Rest der Abendländer und stammt wohl aus der europäischen Kollektivseele, zu der ich bekanntlich einen besonders tiefen Zugang habe.

Auch hier wieder lange Rede kurzer Sinn:
Da es sich bei dem Stellenangebot nur um eine geringfügige Beschäftigung (400€ Job) handelte, ich einer solchen Beschäftigung jedoch bereits seit August 2005 nachgehe, konnte ich dieses Angebot getrost ablehnen.
Offenbar ist den Stellenvermittlern nicht bekannt, dass bei der Leistungsabteilung jeden Monat meine Nebeneinkommen-Bescheinigungen eingehen – womit ich mein Lob über die geglückte Neuorganisation sofort wieder zurücknehmen möchte.
Nun bin ich mit der Ablehnung dieses Stellenangebotes nicht nur nach den Gesetzen der Logik sondern auch nach Gesetzen der Juristerei im Recht, denn es ist ja gerade nicht erlaubt mehrer Minijobs zu horten, um so die Sozialversicherungspflicht zu umschiffen.
Ob allerdings auch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit dieser doppelt abgesicherten Logik folgen ist fraglich, gehört doch das Drohen mit Leistungskürzungen und das Verweigern von zustehenden Leistungen zur alltäglichen Beschäftigung der Agenturisten.
Hierzu zwei Beispiele aus meinem Oberwelt-Erfahrungsschatz:

1.
Wie oben schon erwähnt, schicke ich jeden Monat meinen Nebeneinkommen-Bescheinigung an die Agentur.
Von den verdienten 400€ darf ich 165€ plus ca. 20€ Werbungskosten (Fahrtkosten, wobei die 20€ nicht mal die Hälfte der tatsächlichen Kosten sind) behalten, der Rest wird mir vom Arbeitslosengeld abgezogen. So weit so gut, gäb es es nicht im Zentrum der Agentur ein Schwarzes Loch, welches gierig Bürokraten-Formulare in sich aufsaugt.
So geschah es öfter, dass ich den vollen Betrag des Arbeitslosengeldes ausgezahlt bekam, obwohl ich meinen Nebeneinkommen-Nachweis ordnungsgemäß abgeliefert hatte. Also musste ich in die Personalabteilung rennen, die dort abgelegte Kopie kopieren und dem Arbeitsamt zuwinken: Hallo ihr habt mir zu viel bezahlt
Nun gut, Fehler passieren, Zettel verschwinden, noch kein Grund zur Aufregung.
Erbost war ich erst, als ich am 10.03.2006 ein drohendes Schreiben erhielt:

“Sie beziehen laufend die o.g. Geldleistung. Während des Bezuges dieser Leistung sind Sie verpflichtet, nach § 60 [bla bla] im Leistungsverfahren mitzuwirken. Dabei haben Sie Beweismittel zu bezeichnen und Beweisurkunden vorzulegen.[...]
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich Sie, bis spätestens 26.03.2006 folgende Unterlagen vorzulagen:
Nebenverdienstbescheinigung für 12/05 – 01/06
[...]
Sollten Sie bis zum o.g. Termin nicht antworten, werde ich die Geldleistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz entziehen.

Das wird ja immer besser: die Agenturisten verschludern meine artig ausgestellten Formulare und wollen mich für diesen Schlendrian bestrafen. :roll:
Einige Tage später hatte sich das Schwarze Loch offenbar in einen Materie-Emitter gewandelt udn meine Formulare wieder ausgespukt. Zumindest fand sich auf meiner Mailbox eine entsprechende Nachricht:
“Sie können das Schreiben als gegenstandslos betrachten”

2.
Die Story der verschluckten Nebeneinkommen-Formulare ist noch harmlos gegen die Geschichte, die sich während der prä-Remondis-Arbeitslosigkeit ereignete.
Zwischen Abschluss der Weiterbildung Ende Juni 2003 und Antritt der neuen Arbeitsstelle am 01.08.2003 lag noch ein Monat Arbeitslosigkeit, für den ich mir noch zustehendes Arbeitslosengeld beantragte.
Ich erhielt ein nettes Schreiben: mein Anspruch auf Arbeitslosengeld sei erschöpft und ich müsse Arbeitslosenhilfe beantragen. Der Ursprung dieser Aussage war klar.
Das Arbeitsamt hatte damals bei der Berechnung der Anspruchsdauer nur das eine Jahr Tätigkeit bei meinem letzten Arbeitgeber berücksichtigt, woraus sich eine Anspruchsdauer von 6 Monaten ergab.
Zuvor war ich jedoch ein weiteres Jahr bei einem anderen Arbeitgeber tätig gewesen, so dass sich mein Leistungsanspruch auf 12 Monate erstreckte.
Ordentlich wieß ich diese sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Gehaltszetteln und Sozialversicherungsbescheinigungen nach.
Dann das Schocker-Schreiben:
“Sollten Sie eine Korrektur der Anspruchsdauer verfolgen, weise ich darauf hin, dass allein die Meldebescheinigung nach §25 DEÜV zur Prüfung der Anspruchsdauer nicht ausreicht.”
Beigefügt war eine Arbeitsbescheinigung zur Ausfüllung durch den Arbeitgeber. Das sollte wohl ein Witz. Es gab keinen Arbeitgeber mehr, der mir das hätte ausfüllen können, denn der hatte sich längst im Insolvenz-Nirwarna aufgelöst.
Im Internet suchte ich benannten Paragraphen heraus, quälte mich durch das Juristendeutsch und stellte fest: Die von mir gebrachten Nachweise sind genau jene, welche das Gesetz verlangt. Die Aussage des Arbeitsamt-Schreibens war hundertprozentig falsch.
Ich mühte mich zur Widerspruchsstelle, die mir schließlich Recht gab, andernfalls hätte ich bis zum Sozialgericht gehen müssen.

Ich denke, viele Menschen werden ähnliche Anekdoten zu berichten haben.
Und einmal mehr stelle ich fest: Ich befinde mich auf dem Planet der Bescheuerten und Bekloppten – und das ist oft nicht zum Lachen. :evil:

Der Beitrag wurde am Donnerstag 27. April 2006 um 18:56 veröffentlicht und wurde unter Oberwelt-Abenteuer abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Kommentare sind derzeit geschlossen, aber Du kannst einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

Ein Kommentar

  • Persephones Welt » AblehnungsbescheidPersephones Welt » Ablehnungsbescheid sagt:

    [...] Sollte ich mich jemals in diesem Blog oder sonstigen Orten dieser Galaxis positiv über die Agentur für Arbeit geäußert haben, ich denke da an Arbeitsamt Impressionen, so kann es sich dabei nur um einen Anfall finsterster Geistesummantelung gehandelt haben. In oben genannten Eintrag äußerts ich mich positiv über die schnelle, unbürokratische Abgabe meines Antrags auf Bewerbungskostenerstattung. Wie heißt es so schön: “Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben” Der Abend dieses Ereignisses senkte sich am 23.05.2006 über meinen Briefkasten. Und was fischte ich aus dieser meiner Schnittstelle zur Außenwelt? Einen Ablehnungsbescheid. Begründung: [...]

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